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allgemein:hobby:camping

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allgemein:hobby:camping [2018/08/16 07:53] – ↷ Seite von allgemein:camping nach allgemein:hobby:camping verschoben nils_binzallgemein:hobby:camping [2019/01/02 17:17] (current) – [Feuer] nils_binz
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 Es gibt offizielle Feuerstellen und Grillplätze im Wald. Diese kann man nutzen. Es gibt offizielle Feuerstellen und Grillplätze im Wald. Diese kann man nutzen.
  
 +=== Feuerschalen ===
 +
 +<WRAP round box>
 +Sie gelten gesetzlich als Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer und sind nicht genehmigungspflichtig. Ein kleines Feuer sollte nicht breiter als ein Meter und nicht höher als ein Meter in der Schale aufgestellt werden. Nur naturbelassenes Stück-Holz und Holzbriketts dürfen in der Feuerschale verbrannt werden. Hier lehnt sich das Material also direkt an den Betrieb von offenen Kaminen an. Um große Rauchentwicklungen zu vermeiden ist es ratsam, nur vollständig getrocknetes Holz zu verbrennen.
 +
 +Baum- und Strauchschnitt darf nicht in der Feuerschale verbrannt werden. Und auch sonst ist die Verbrennung von Abfällen in der Feuerschale nicht erlaubt.
 +</WRAP>
 +
 +Quelle: https://www.gartenmagazin.net/feuerschale-im-garten/
 ==== Messer ==== ==== Messer ====
  
 === Verbotene Messer === === Verbotene Messer ===
  
-https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html+<WRAP round box> 
 +Waffengesetz (WaffG) 
 +§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen 
 +  - Es ist verboten folgendes zu führen: 
 +    - Anscheinswaffen, 
 +    - Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 
 +    - Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm 
 +  - Absatz 1 gilt nicht 
 +    - für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 
 +    - für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 
 +    - für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 
 +    - Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. 
 +  - Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. 
 +</WRAP> 
 + 
 +Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html 
 + 
 +==== Sammeln von Pflanzen ==== 
 + 
 +Zusätzlich zum Betretungsrecht gilt in Deutschland auch das BundesNaturSchutzGesetz. Danach ist es erlaubt, sich kleine Mengen für den Privatgebrauch mitzunehmen. Die Menge wurde schon häufiger in Rechtssprüchen auf maximal 1kg Pflanzenmasse festgelegt. 
 + 
 +<WRAP box round> 
 +Handstraußregel 
 + 
 +§ 39 III BNatSchG erlaubt es, an Stellen der Natur, die keinem Betretungsverbot unterliegen, bestimmte Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich zu entnehmen und sich anzueignen. Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten von Pflanzen erfordert eine Genehmigung. § 39 IV nennt die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung besteht.  
 +</WRAP>
  
 ===== Gesundheit ===== ===== Gesundheit =====
allgemein/hobby/camping.1534406005.txt.gz · Last modified: 2018/08/16 07:53 by nils_binz