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Camping
Rechtliches
Betreten des Waldes
Bundesgesetz
Zur Erholung darf der Wald betreten werden. Näheres klären die Landesgesetze. Die freie Landschaft darf auch betreten werden. Man muss nicht auf Wegen bleiben.
Landesgesetze
Unterschiedlich. Meistens sind besondere Bereich verboten und der Rest erlaubt. Besondere Bereiche wären: Naturschutzgebiete, Anpflanzungen, usw. . In diesen Bereichen muss auf den angelegten Wegen beblieben werden.
In einigen nördlichen Bundesländern ist nachts das Betretungsrecht auf die Wege beschränkt.
Hochsitze sind Privateigentum der Forstbehörden.
Schlafen im Wald
Das Aufbauen eines Zeltes (auch Strandmuschel) ist im Wald verboten.
Das Biwakieren (Schlafen ohne Zelt) ist nirgends explizit erwähnt.
Ein Zelt ist etwas mit einer Tragekonstruktion (z.B. Gestänge) und einer Hülle (z.B. Plane).
Feuer
Offenes Feuer im Wald (und auf den meisten Naturflächen) ist verboten.
Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten.
Es gibt offizielle Feuerstellen und Grillplätze im Wald. Diese kann man nutzen.
Feuerschalen
Sie gelten gesetzlich als Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer und sind nicht genehmigungspflichtig. Ein kleines Feuer sollte nicht breiter als ein Meter und nicht höher als ein Meter in der Schale aufgestellt werden. Nur naturbelassenes Stück-Holz und Holzbriketts dürfen in der Feuerschale verbrannt werden. Hier lehnt sich das Material also direkt an den Betrieb von offenen Kaminen an. Um große Rauchentwicklungen zu vermeiden ist es ratsam, nur vollständig getrocknetes Holz zu verbrennen.
Baum- und Strauchschnitt darf nicht in der Feuerschale verbrannt werden. Und auch sonst ist die Verbrennung von Abfällen in der Feuerschale nicht erlaubt.
Quelle: https://www.gartenmagazin.net/feuerschale-im-garten/
Messer
Verbotene Messer
Waffengesetz (WaffG) § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- Es ist verboten folgendes zu führen:
- Anscheinswaffen,
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
- Absatz 1 gilt nicht
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
- Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
- Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Sammeln von Pflanzen
Zusätzlich zum Betretungsrecht gilt in Deutschland auch das BundesNaturSchutzGesetz. Danach ist es erlaubt, sich kleine Mengen für den Privatgebrauch mitzunehmen. Die Menge wurde schon häufiger in Rechtssprüchen auf maximal 1kg Pflanzenmasse festgelegt.
Handstraußregel
§ 39 III BNatSchG erlaubt es, an Stellen der Natur, die keinem Betretungsverbot unterliegen, bestimmte Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich zu entnehmen und sich anzueignen. Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten von Pflanzen erfordert eine Genehmigung. § 39 IV nennt die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung besteht.
Gesundheit
Zecken
Tips für die Wanderung
Es hilft ausschließlich das Absuchen nach Zecken. Man sollte eine helle lange Hose tragen, um wenig Haut zu zeigen und die Zecken gut sichtbar zu machen.
Den Kontakt mit Zecken kann man minimieren, indem man Büsche und Sträucher meidet, Hängematten benutzt und die Ausrüstung bzw. den Rucksack nicht auf dem Boden liegen lässt, sondern an einen Ast hängt.
Auf die Schuhe und die Hosenbeine kann man außerdem noch eine Kleidungsimprägnierung gegen Zecken auftragen.
Tips für die Heimkehr
In Wohnungen überleben Zecken bis zu 10 Tagen. Durch Kälte oder Wasser kann man sie im Allgemeinen nicht töten. Wärme ab 60°C tötet sie aber effektiv. Es hilft also die Waschmaschine oder der Trockner.
Man kann z.B. alle Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände in die Badewanne legen und dann etwas warten. Auf der weißen Badewanne sind die krabbelnden Zecken gut sichtbar.