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Table of Contents
Camping
Rechtliches
Betreten des Waldes
Bundesgesetz
Zur Erholung darf der Wald betreten werden. Näheres klären die Landesgesetze. Die freie Landschaft darf auch betreten werden. Man muss nicht auf Wegen bleiben.
Landesgesetze
Unterschiedlich. Meistens sind besondere Bereich verboten und der Rest erlaubt. Besondere Bereiche wären: Naturschutzgebiete, Anpflanzungen, usw. . In diesen Bereichen muss auf den angelegten Wegen beblieben werden.
In einigen nördlichen Bundesländern ist nachts das Betretungsrecht auf die Wege beschränkt.
Hochsitze sind Privateigentum der Forstbehörden.
Schlafen im Wald
Das Aufbauen eines Zeltes (auch Strandmuschel) ist im Wald verboten.
Das Biwakieren (Schlafen ohne Zelt) ist nirgends explizit erwähnt.
Ein Zelt ist etwas mit einer Tragekonstruktion (z.B. Gestänge) und einer Hülle (z.B. Plane).
Feuer
Offenes Feuer im Wald (und auf den meisten Naturflächen) ist verboten.
Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten.
Es gibt offizielle Feuerstellen und Grillplätze im Wald. Diese kann man nutzen.
Messer
Verbotene Messer
Gesundheit
Zecken
Tips für die Wanderung
Es hilft ausschließlich das Absuchen nach Zecken. Man sollte eine helle lange Hose tragen, um wenig Haut zu zeigen und die Zecken gut sichtbar zu machen.
Den Kontakt mit Zecken kann man minimieren, indem man Büsche und Sträucher meidet, Hängematten benutzt und die Ausrüstung bzw. den Rucksack nicht auf dem Boden liegen lässt, sondern an einen Ast hängt.
Auf die Schuhe und die Hosenbeine kann man außerdem noch eine Kleidungsimprägnierung gegen Zecken auftragen.
Tips für die Heimkehr
In Wohnungen überleben Zecken bis zu 10 Tagen. Durch Kälte oder Wasser kann man sie im Allgemeinen nicht töten. Wärme ab 60°C tötet sie aber effektiv. Es hilft also die Waschmaschine oder der Trockner.
Man kann z.B. alle Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände in die Badewanne legen und dann etwas warten. Auf der weißen Badewanne sind die krabbelnden Zecken gut sichtbar.